Erdgasfahrzeug
Die Gasinstallationen, insbesondere die Druckbehälter der Erdgasfahrzeuge, müssen gemäss dem, in der Schweiz ebenfalls gültigen, europäischen Reglement ECE R110 alle 48 Monate durch eine Fachperson auf Dichtheit und Beschädigung überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen im "Wartungsdokument Erdgasanlagen", welches zu jedem Erdgasfahrzeug gehört, eingetragen werden.
Die zuständigen Fachpersonen werden, in der Regel durch die Automobilimporteure, mit Hilfe des SVGW ausgebildet, geprüft und zertifiziert. Garagen die solche Fachpersonen beschäftigen sind auf der Liste aufgeführt.
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Download Liste CNG-Garagen
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