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Gasstatistik

Gasabgabe, Infrastruktur, Schadensereignis und Unfälle

Gasstatistik

Die Erhebung beruht einerseits auf Angaben von Unternehmen, die Erdgas an Endverbraucher abgeben oder für den Eigengebrauch direkt beziehen. Andererseits schliesst sie Unternehmen ein, die den Transport und die Verteilung von Erdgas übernehmen oder für den Betrieb von Gasleitungen Verantwortung tragen. Somit umfasst die Gasstatistik ca. 140 (Stand 2010) Gasversorgungsunternehmen, technische Betriebe von Gemeinden, Industrieunternehmen und sonstige Direktbezüger, Gasnetzbetreiber und Regionalgesellschaften (regionale Transportgesellschaften).

Neben der Ermittlung von Gasabgaben an Endkunden liegt der Schwerpunkt der Statistik bei der Gasinfrastruktur. Diese umfasst einerseits die Gesamtlänge des Gasnetzes (Transport- und Versorgungs- bzw. Verteilleitungen, mit einer grösseren Unsicherheit auch Anschlussleitungen, unterteilt nach Rohrleitungsmaterialen und Druckbereichen). Andererseits auch Angaben zu Anlagen für die Druckregelung,  Speicherung und Erzeugung sowie Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz.
Die Erhebung stützt sich auf das SVGW-Regelwerk G15, Richtlinie Technische Jahresstatistik Gas.

Gasabgabe an Endkunden, Länge Gasnetz und Unfälle.

Schadens- und Unfallstatistik

Der SVGW erfasst auch Angaben über Ereignisse im Zusammenhang mit Gasleitungen, bei denen eine grössere Menge Erdgas unkontrolliert ausgetreten ist oder hätte austreten können (z.B. Beinahe-Unfälle), soweit diese dem SVGW gemeldet werden.  Für Unfälle mit Sachschäden oder Todesfolge ist eine Meldung zwingend, damit diese Ereignisse nach Auswertung allenfalls in die Gasstatistik aufgenommen werden können (siehe oben).
Für entsprechende Meldungen stehen die Formulare gemäss dem SVGW-Regelwerk G14, Richtlinie Erfassen von Unfalle, zur Verfügung.

Beteiligung - Im Eigeninteresse der Branche

Die Statistiken dienen der Gasbranche indirekt auch als Nachweis, dass die von Bund und Kantonen festgelegten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die sicherheitstechnischen Ziele, umfassend eingehalten werden. 
Die diesbezüglichen Detailregulierungen, die durch Fachleute und Mitglieder des SVGW ständig aktualisiert werden, finden sich in den Regelwerken und sonstigen Dokumenten des SVGW und tragen den Bedürfnissen der Gasbranche sowie der Öffentlichkeit vollumfänglich Rechnung. Sie werden soweit möglich im Rahmen der technischen Selbstverwaltung oder unter allfälligem Beizug einer kompetenten und zuständigen Stelle, wie dem Technischen Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG), umgesetzt.
Im Eigeninteresse der Gasbranchen ist es erwünscht, wenn nicht gar zwingend, dass alle involvierten Unternehmen oder Stellen mit Berührungspunkten zur Gasstatistik an entsprechenden Umfragen des SVGW aktiv teilnehmen – unabhängig einer Mitgliedschaft beim SVGW! Gleiches gilt für Meldungen von Schadensereignisen oder Unfällen.

Weitere Informationen

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