Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen im "Wartungsdokument Erdgasanlagen", welches zu jedem Erdgasfahrzeug gehört, eingetragen werden. Die zuständigen Fachpersonen, die diesen Eintrag vornehmen dürfen, werden in der Regel durch die Automobilimporteure mit Hilfe des SVGW ausgebildet, geprüft und zertifiziert. Garagen, die solche Fachpersonen beschäftigen, sind im der SVGW-Datenbank aufgeführt:
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