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Stellungnahme

Lokale Gasversorger fallen nicht unter die Störfallverordnung

Der SVGW hatte Gelegenheit, sich zur Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen zu äussern.

Die Abteilung Gefahrenprävention des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat die überarbeitete Verordnung über den Schutz vor Störfällen zur Anhörung freigegeben. Der SVGW begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen, die Gefährdungen durch stationäre Anlagen, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen ganzheitlich zu betrachten. Rohrleitungen sind notwendig, um die Wirtschaft und die Bevölkerung mit Erdgas zu versorgen. Erdgas wird bei Endkunden direkt benutzt und wird deshalb mit Leitungen mit einem Betriebsdruck kleiner gleich fünf bar direkt in die Ballungszentren geführt. Für eine mögliche Gefährdung ist jedoch nicht der Leitungsinhalt massgebend; zudem existiert seit vielen Jahren für die örtliche Gasversorgung eine systematische Sicherheitsbeurteilung des SVGW (Empfehlung G1001), welche neben der Rohrleitung selbst auch deren Baugrundumgebung und auch die von einem Schadenfall potenziell betroffenen Personen in den umliegenden Gebäuden berücksichtigt. Das BAFU schreibt denn auch in den Erläuterungen: "Gasleitungen im Niederdruckbereich bis zu einem Betriebsdruck von 5 bar unterstehen nicht dieser Verordnung. Sie werden wie bis anhin nach der Methode des Regelwerkes des SVGW beurteilt". Damit droht den lokalen Gasversorgungen kein zusätzlicher administrativer Aufwand beim Ausbau oder bei Umlegungen ihres Gasnetzes.

Dr. Anton Kilchmann

Gasleitungen bis zu einem Betriebsdruck von 5 bar unterstehen nicht der Störfallverordnung. (Im Bild eine freiliegende Erdgas-Gebäude-Anschluss-leitung <_ 1bar)

© SVGW/SSIGE 2011
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