Die Fachfirmen verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse um mit ihren Produkten oder Verfahren auf die Problemstellungen der Kunden eingehen zu können.
Sie verpflichten sich die aktuellen Richtlinien und Merkblätter des SVGW, sowie die Richtlinien C1 – C7 der Schweizerischen Gesellschaft für Korrosionsschutz SGK umzusetzen.