Die Schweiz hat deshalb in diesem Bereich ihre technischen Vorschriften aktualisiert und an diejenigen der EU angepasst. Sie hat per 1. Juli 2010 das "Bundesgesetz über die Produktesicherheit" (PrSG, SR 930.11) in Kraft gesetzt, das das bisherige "Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte" (STEG, SR 819.1) ablöst.
Der Staat sorgt damit für die Überwachung der Produkte auf dem Markt und beaufsichtigt den Vollzug. Verstösse gegen das Gesetz sanktioniert er mit Strafe.
Weitere Informationen
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit PrSG
- Bundesverordnung über die Produktesicherheit PrSV
- Zuständigkeitsverordnung
- Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Marktüberwachung steht Ihnen der Leiter der Geschäftseinheit Marktüberwachung, Matej Grilc, gerne zur Verfügung.




