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Beschreibung
Eigentümer oder Betreiber von Gebäudeinstallationen, die Trinkwasser an Mieter, Angestellte, Kunden, Hotelgäste oder andere Endabnehmer abgeben, gelten als Wasserversorgung. Auch eingemietete Betriebe können darunterfallen, wenn sie selbst Trinkwasser abgeben und für die betreffenden Installationen verantwortlich sind. Sie sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und für die Qualität des abgegebenen Trinkwassers verantwortlich. Das Selbstkontrollkonzept und die getroffenen Massnahmen müssen dokumentiert werden. Der SVGW empfiehlt die Verwendung von SVGW-zertifizierten Produkten. Sie bieten den einfachsten und sichersten Weg, um die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten – insbesondere in Bezug auf Hygiene, Akustik, Betriebssicherheit und weitere sicherheitsrelevante Anforderungen. Dieses Merkblatt hilft beim Umgang mit Zertifikaten. (Ausgabe August 2026)
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