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Modul 5 Kernmodul Wasser

Modul 5 «Kernmodul Wasser»

Erwerben Sie Kompetenzen zur Kontrolle, zum Unterhalt und zur Qualitätssicherung von Wasserversorgungsanlagen.

In diesem Modul werden die nötigen Kenntnisse vermittelt, damit Brunnenmeisterinnen und Brunnenmeister die Art und Funktionsweise der Anlagen ihrer Wasserversorgung verstehen, die jeweilige Anforderung der technischen Regel kennen und entsprechend die Anlagen kontrollieren, betreiben und unterhalten können. Dazu gehören der Umgang mit der Wasserquantität und -qualität und deren Veränderung sowie das Messen, Überwachen und Bewerten des Betriebs. Wesentliche Grundlagen dieses Moduls sind das Lebensmittelgesetz sowie die entsprechenden Regelwerke des SVGW, insbesondere die Vorgaben der Richtlinie W12, welche für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die Selbstkontrolle verlangen.

Inhalte

Total: 15 Tage

  • Mehrjahresplan für die Finanzierung von Ausbau- und Sanierungsprojekten ausarbeiten
  • Wasser- Aufbereitungsanlagen kontrollieren und unterhalten
  • Wasser-Reservoire kontrollieren und reinigen
  • Armaturen, Pumpen und Hydranten einer Wasserversorgungsanlage kontrollieren und unterhalten Brunnenstube, Quell- und Grundwasserfassungen unterhalten
  • Wasserzähler ablesen und ersetzen
  • Trinkwasserinstallationen im Gebäude kontrollieren
  • Betriebszustand am Prozessleitsystem (PLS) überprüfen
  • Messgeräte zur Sicherstellung der Wasserqualität und der Wasserversorgung überprüfen
  • Wasserproben planen, entnehmen und Ergebnisse beurteilen
  • Grundwasserschutzzonen kontrollieren
  • Eine Risikoanalyse gemäss anerkannten Verfahren durchführen und periodisch aktualisieren

Zielpublikum

Personen von Wasserversorgerunternehmen oder einem Unternehmen, das entsprechende Aufgaben für WVU ausführt.

Voraussetzungen

Es bestehen keine formellen Zulassungsbedingungen.

Abschluss

Modulprüfung (schriftlich), Modulzertifikat «Kernmodul Wasser» oder Teilnahmebestätigung

Preis

Mitglieder SVGW: CHF 3180
Nichtmitglieder SVGW: CHF 4470

Preis zzgl. MwSt.; inkl. Unterlagen

Subventionen
Wenn Sie den gesamten Lehrgang Brunnenmeister/in oder Rohrnetzmonteur/in absolviert und die eidgenössische Prüfung ablegt haben, können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen 50 Prozent der Kurs-/Lehrgangskosten beim Bund rückfordern (Prüfung ausgenommen). Weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen sind verfügbar unter www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege.

Anmeldung und Termine

Kontakt

Susanna Troppan
Susanna Troppan

Fachspezialistin Bildung