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Sicherheit am Arbeitsplatz stärkt das Bewusstsein für Gefahren, fördert sicheres Verhalten und schützt die Gesundheit.
Im Modul «Arbeitssicherheit» werden die grundlegenden Kenntnisse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die typischen Gefahren in Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgungsbetrieben vermittelt, damit Personen die Gefahren in ihrem Arbeitsumfeld erkennen und adäquate Vorkehrungen treffen können, um ihre Arbeiten sicher auszuführen und ihren Mitarbeitern sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Total: 3 Tage
Der Kurs vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die Rollen und Aufgaben einer modernen Sicherheitsorganisation sowie die Voraussetzungen für eine gelebte Sicherheitskultur. Die Teilnehmenden lernen, wie ein betriebliches Sicherheitskonzept aufgebaut wird, welche Verantwortung Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen und wie typische Gefahren in Versorgungsbetrieben (Gas, Wasser, Fernwärme) sicher bewältigt werden. Zudem werden Methoden zur strukturierten Risikoanalyse, nachhaltigen Massnahmenplanung und Anforderungen an sichere Maschinen und Geräte behandelt.
Dieses Modul ist Teil des Lehrgangs Brunnenmeister/in und Rohrnetzmonteur/in. Nach erfolgreichem Abschluss aller Module kann die eidgenössische Berufsprüfung angestrebt werden.
Die im Rahmen der eidgenössischen Lehrgänge für Brunnenmeister/innen, Rohrnetzmonteur/innen sowie im Zertifikatslehrgang Fachspezialist/in Thermische Netze absolvierten Module Arbeitssicherheit (ASGS) werden angerechnet und als gleichwertig zu den jeweiligen Vertiefungsmodulen anerkannt.
Mitarbeitende von Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgungen
Es bestehen keine formellen Zulassungsbedingungen.
Modulprüfung (schriftlich), Modulzertifikat «Arbeitssicherheit» oder Teilnahmebestätigung
Mitglieder SVGW: CHF 640
Nichtmitglieder SVGW: CHF 890
Preis zzgl. MwSt.; inkl. Unterlagen
Subventionen
Wenn Sie den gesamten Lehrgang Brunnenmeister/in oder Rohrnetzmonteur/in absolviert und die eidgenössische Prüfung ablegt haben, können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen 50 Prozent der Kurs-/Lehrgangskosten beim Bund rückfordern (Prüfung ausgenommen). Weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen sind verfügbar unter www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
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