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REGISTRIEREN
Beschreibung
Es besteht ein grosses öffentliches Interesse, dass Installationen zur Verteilung und Nutzung von Erdgas und von Trinkwasser betriebssicher ausgeführt werden. Die Gemeinden oder beauftragten Netzbetreiber regeln deshalb den Anschluss dieser Installationen ans Leitungsnetz, indem sie Anforderungen an die Ausführung und an die Ausführenden von Installationen festlegen. Zu diesem Zweck regeln die Gemeinden oder zuständigen Netzbetreiber Arbeiten an Haustechnikanlagen für Erdgas und Trinkwasser und organisieren die Kontrolle derartiger Installationen. Die Richtlinie GW1 legt die personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen und Pflichten fest, welche Personen oder Unternehmen für Installationsarbeiten an am Leitungsnetz angeschlossenen Haustechnikanlagen für Erdgas oder Trinkwasser erfüllen müssen. Die Richtlinie steht im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt und wurde vom Sekretariat der Wettbewerbskommission dahingehend überprüft. (Ausgabe 2024)
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