Profitieren Sie von unserer breiten und qualitativen Dienstleistungspalette.
REGISTRIERENErteilung der Installationsberechtigung an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Trinkwasser ausführen.
Die Aus- und Weiterbildung von Personen, die Installationsarbeiten ausführen, trägt dazu bei, Haustechnikanlagen für Trinkwasser betriebssicher und hinsichtlich Hygiene einwandfrei zu erstellen und zu erhalten.
Das Reglement GW101 dient der Personen-Zertifizierungsstelle des SVGW als Grundlage für die Erteilung der Installationsberechtigung. Es definiert die Anforderungen an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Trinkwasser ausführen.
Das Zertifikat bescheinigt, dass der Inhaber über die angemessene Fachkundigkeit verfügt, um Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Trinkwasser ausführen zu können.
Für die Wasserversorgungsunternehmen führt der SVGW ein Register mit Personen, die fachkundig und damit berechtigt sind, solche Arbeiten an Haustechnikanlagen für Trinkwasser auszuführen.
a) eidg. Fähigkeitszeugnis als Sanitärinstallateur und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sanitärbranche nach beendeter Grundbildung sowie zusätzlich ein Zertifikat des SVGW-Richtlinienkurses Trinkwasser
oder
b) Erfolgreicher Abschluss auf Sekundarstufe II und mindestens vier Jahre Berufspraxis in der Sanitärbranche nach beendeter Grundbildung sowie zusätzlich ein Zertifikat des SVGW-Richtlinienkurses Trinkwasser
Gleichwertige Weiterbildungen
Als gleichwertig werden folgende Abschlüsse angesehen:
- eidg. Diplom Sanitärmeister/in
- Diplom Gebäudetechniker /in mit Fachrichtung Sanitär
- Bachelor FH in Gebäudetechnik mit Fachrichtung Sanitär
- Einen Erfolgreichen Abschluss der folgenden Ausbildungsmodule der beruflichen Weiterbildung gemäss Prüfungsordnungen und Wegleitungen für den eidg. Fachausweis bzw. das eidg. Diplom im sanitären Installationsgewerbe:
Berufskunde: Wasser 1
Berufskunde: Wasser 2
Projektieren 1
Projektieren 2
Berufskunde: Fachrechnen 1
Wenn Sie oben aufgeführte Anforderungen erfüllen, können Sie sich für einen Eintrag bewerben.
Kopien der Abschlüsse müssen hochgeladen werden.
Das Zertifikat ist während 5 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Für die Rezertifizierung werden Sie von der Zertifizierungsstelle vor Ablauf der Gültigkeitsdauer angeschrieben.
Sie erteilen der Zertifizierungsstelle die Erlaubnis, bei den von Ihnen genannten Firmen und Instituten allenfalls weitere Auskünfte einzuholen und – falls ein Zertifikat erteilt wird – die notwendigen Daten in das Register aufzunehmen und zu publizieren, .
© Copyright by SVGW | Impressum | AGB | Datenschutz | Cookie Settings