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Webinar zu Chlorothalonil

Webinar zu Chlorothalonil vom 28. Mai 2020

Ende Mai führte der SVGW ein Webinar zum Thema «Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» durch. Drei Experten von Bund, Kanton und Wasserversorger informierten über den aktuellen Stand des Wissens und beantworteten diverse Fragen. 

Nachfolgende FAQ wurden im Rahmen des SVGW-Webinars «Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» von drei Experten beantwortet. Namentlich waren es:

  • Mark Stauber, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
  • Kurt Seiler, Interkantonales Labor Schaffhausen
  • Andreas Peter, Wasserversorgung Zürich


Der Fragerunde gingen Referate voraus. Diese wie auch das Webinar selbst stehen online zur Verfügung:

 

Webinar im SVGW-Kanal von YouTube

Fragen an und Antworten von Mark Stauber, BLV

FAQ


Der rechtskonforme Zustand muss wiederhergestellt werden. Die Metaboliten im Trinkwasser stellen ein Qualitätsproblem dar, das gelöst werden muss. Da mittelbar keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind und meistens keine kurzfristigen Massnahmen wie Mischen greifen, können längerfristige Lösungen berücksichtigt werden.

Zu dieser Fragen laufen derzeit diverse politische Geschäfte. Eine abschliessende Aussage ist daher noch nicht möglich.

Siehe Antwort oben. 

Es werden keine neuen Daten produziert. Im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens in der Schweiz kann es jedoch zu Interpretations- und Entscheidungsänderungen kommen, die das aktuelle Resultat der Relevanzprüfung beeinflussen könnten. Bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens gelten die vom BLW publizierte Relevanzeinstufung und die Weisung des BLV.

Der Austausch / Informationsfluss zwischen Bund und Kantonen ist bereits im heutigen PSM-Zulassungsverfahren durch existierende und neu über den Aktionsplan PSM aufgebaute Gefässe umfassend gewährleistet. Diese Infrastruktur gilt es besser zu nutzen, um frühzeitig Probleme zu erkennen und das Vorgehen zu diskutieren.

Zahlreiche, unerwünschte Stoffe sind bereits heute geregelt. Es handelt sich dabei nicht nur um Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch um natürliche Stoffe wie Arsen oder Uran.

Derzeit läuft die Überprüfung von früher zugelassenen Pestiziden. Da die Arbeiten zeitintensiv und aufwändig sind, könne noch keine abschliessenden Aussagen zu konkreten Stoffen gemacht werden. Es ist aber zu erwarten, dass noch andere Wirkstoffe oder Metaboliten als problematisch definiert werden. Neue relevante Metaboliten werden publiziert unter dieser Website.

Das heutige Zulassungsverfahren ist wesentlich strikter als das frühere und sollte verhindern können, dass Problemen wie beim Chlorothalonil nochmals auftreten. Nach aktuellem Kenntnisstand geht man von keiner Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände in so tiefen Konzentrationen aus.

Die Muttersubstanz Chlorothalonil wurde im BLV-Gutachten vom 3. Dezember 2019 sowie von der EFSA als «wahrscheinlich krebserregend» bewertet. Gemäss Leitfaden der EU gelten somit alle Metaboliten automatisch als relevant. Weitere Studien zu den Metaboliten sind daher nicht geplant.

Siehe Frage 1: Da mittelbar keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind und meistens keine kurzfristigen Massnahmen wie Mischen greifen, können längerfristige nachhaltige Massnahmen getroffen werden. Damit wird dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz Rechnung getragen. 

Das BLV folgt in seiner Relevanzprüfung dem EU-Leitfaden. Es gelten die gleichen Höchstwerte für die relevanten Metaboliten wie in der EU. Die Beurteilung der Relevanz sind die Länder verantwortlich. Diesbezüglich gibt es keine harmonisierten Vorgaben in der EU.

Nach aktuellem Kenntnisstand geht man von keiner Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände in so tiefen Konzentrationen aus. Für relevante Metaboliten und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gilt ein Summenhöchstwert von 0,5 Mikrogramm/Liter.

Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Weisung angepasst wird. Dies hängt von der Auswertung der Umfrage zur aktuellen Rückstands-situation in den Kantonen ab. Daher gilt die vom BLV publizierte Weisung. Massnahmen sollen bereits heute geplant und gegebenenfalls umgesetzt werden.

Nein, wir folgen bei der Regulierung von Wirkstoffen und relevanten Metaboliten im Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Qualitätsanforderungen der EU.

Der Wert von 0,1 Mikrogramm/Liter wurde als Höchstwert festgelegt, da die meisten analytischen Methoden diese Konzentrationen in diesem Bereich noch bestimmen können und jegliche Verunreinigung im Trinkwasser vermieden werden soll.

Pflanzenschutzmittel werden in Kulturen absichtlich eingesetzt und Rückstände auf Äpfel, Birnen etc. sind daher zu erwarten. Rückstände im Trinkwasser sind Verunreinigungen, die vermieden werden müssen. Zudem besteht beim Trinkwasser keine Wahlmöglichkeit für die Haushalte und es handelt sich um ein sensibles Lebensmittel mit hohem Vertrauensbonus – die Konsumenten fordern möglichst naturnahes Lebensmittel Trinkwasser. Von daher sind unterschiedliche Grenzwerte gerechtfertigt.

 

 

Fragen an und Antworten von Kurt Seiler, Kantonschemiker

FAQ


  1. Grundsätzlich sollte der Wasserversorger im Rahmen der geforderten Selbstkontrolle analysieren, wo und wie häufig Probenahmen nötig sind. Jeder Grundwasserkörper verhält sich anders – die Wasserversorgung muss ihre Wasserressourcen kennen, um einen geeigneten Probenahmeplan zu erstellen. Eine generelle Aussage zur sinnvollen Anzahl Proben ist daher nicht möglich.

Eine Wasserversorgung muss sicher sein, dass der wahre Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit unter dem Höchstwert liegt. Für die Beurteilung addiert sie also die Messunsicherheit normalerweise zum gemessenen Wert. Eine Vollzugsstelle beanstandet nur, wenn sie davon ausgeht, dass der wahre Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem Höchstwert liegt. Die Messunsicherheit wird also vom gemessenen Wert vor der Beurteilung subtrahiert. 

Der Einsatz von Chlorothalonil ist seit dem 1.1.2020 verboten und so werden die Belastung zurückgehen. Alle Massnahmen, die ohne bauliche Massnahmen und damit ohne grosse Investitionen realisierbar sind und zu einer Verbesserung der Situation führen, sind wohl in den meisten Fällen verhältnismässig (Mischen, Ausweichen auf unbelastetes Standbein etc.). Bauliche Massnahmen können sinnvoll sein, wenn sie einen zusätzlichen Nutzen stiften (z.B. höhere, zukünftige Versorgungssicherheit). Auch das Ausscheiden von Zuströmbereichen ist eine Investition in die Zukunft und im Sinne der Vorsorge begrüssenswert. Wichtig ist aber eine Einbettung in ein Gesamtkonzept (Wasserversorgungsplanung).

Der vorsorgliche Schutz der Trinkwasserressourcen muss in jedem Fall Vorrang haben. Gemäss dem heutigen Kenntnisstand sind Aufbereitungen, mit dem ausschliesslichen Ziel, Abbauprodukte von Chlorothalonil zu entfernen, nicht sinnvoll (zu kosten- und energieintensiv, zu umweltbelastend).

Die Kantone haben ihre Anliegen an die Zulassungsstelle im Rahmen von diversen Stellungnahmen formuliert. Sie sind auch in den KPMG-Bericht eingeflossen. Die von der KPMG vorgeschlagenen Massnahmen sind sinnvoll und ihre Umsetzung würde die Arbeit im Vollzug erleichtern.

Ein generelles Verbot von problematischen Stoffen ist aus Sicht des Gewässer- und Trinkwasserschutzes stets am zielführendsten und einfachsten. Die Landwirtschaft dürfte aber noch lange auf PSM angewiesen sein. Zuströmbereiche lassen differenzierte Regelungen zu. Gewisse Wirkstoffe müssten nicht generell, sondern nur in den Zuströmbereichen verboten werden. Die Eventualvorschläge des Bundesrates sind begrüssenswert und sehr pragmatisch. 

Das «Schliessen» von Brunnen kann in der Tat zu Engpässen in der Versorgung führen. Es ist gut zu überlegen, ob eine Schliessung wirklich nötig ist und ob die festgestellte Verunreinigung eine Schliessung überhaupt rechtfertigt. Denkbar ist allenfalls auch ein temporärer Unterbruch der Nutzung bis die Qualität wieder einwandfrei ist.

 

 

Fragen an und Antworten von Andreas Peter, Wasserversorgung Zürich

FAQ


Nachhaltige Lösungen werden am besten im Rahmen der Generellen Wasserversorgungsplanung entwickelt. Die meisten Kantone haben zudem überregionale Planungen erstellt, an denen sich die GWP orientieren sollten. Die Kantone sind an guten, überregionalen Lösungsfindungen interessiert und helfen zweifelsohne bei der Lösungsfindung.

Wichtig: Nichts verheimlichen. Regelmässige Information aus erster Hand schafft Vertrauen. Der SVGW hat gute Vorlagen dazu (FAQ).

In der Kommunikation an die Konsumenten dürfen und sollen aber auch positive Nachrichten übermittelt werden. Die Wasserversorger darf zeigen, was sie alles unternimmt, damit die Qualität am Wasserhahn stimmt. Dies kann z.B. mit einem Tag des Wassers und Werkführungen kombiniert werden.

Wir müssen aufpassen, dass wir aus dem Lebensmittelrecht abgeleitete Aufgaben der Wasserversorger nicht mit Aspekten des Gewässerschutzes vermischen. Die Selbstkontrolle ist die zentrale Überwachungsaufgabe der Wasserversorger. Die Selbstkontrolle soll die Konformität des Lebensmittels Trinkwasser bestätigen oder aber Probleme mit der Trinkwasserqualität sichtbar machen. Gelöst werden können diese Probleme aber nicht durch noch mehr Kontrollen, sondern nur durch Massnahmen beim Verursacher (vorsorglicher Gewässerschutz). Dazu brauchen die Wasserversorger behördliche Unterstützung.

Wir sollten uns von der stellenweise noch vorhandenen Vorstellung der Wasserversorgung als Inselbetrieb lösen und uns in Richtung eines professionellen Netzwerks weiterentwickeln. Dabei denke ich nicht in erster Linie an physische Zusammen-schlüsse, sondern an den Knowhow-Transfer untereinander. Es muss uns als Branche noch besser gelingen, die vielen kleinen Versorger abzuholen und fit zu machen für die Zukunft.

Daneben sollten wir in der Branche eine klare Vorstellung entwickeln, wie wir unsere Interessen auf Behörden- und Politebene einbringen wollen. Da gehen die Meinungen derzeit noch zu weit auseinander.

 

 

Fragen an und Antworten vom SVGW

FAQ


Jede Wasserversorgung ist per Gesetz verpflichtet die Selbstkontrolle durchzuführen. Es ist aber offensichtlich, dass grössere Versorgungen dafür mehr Ressourcen, Knowhow und Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Der SVGW ist daran Hilfsmittel zu entwickeln (u.a. die W12), die auch kleineren Werken ermöglichen wird, die Selbstkontrolle auch bzgl. Fremdstoffen vertiefter umzusetzen. Die WVZ engagiert sich umfassend im Milizsystems des SVGW, um auch anderen Versorgungen entsprechende Hilfestellungen zur Verfügung stellen zu können.

Zusätzlich ist hier das Zusammenspiel zwischen WV und den kantonalen Behörden (Umwelt und Lebensmittelkontrolle) zu verbessern. Messprogramme und die gegenseitige Information sind aufeinander abzustimmen. Es macht wenig Sinn, wenn ein Standort beispielsweise im Rahmen des Naqua-Programms von den kantonalen Fachstellen beprobt wird, diese Daten der lokalen WV aber vorenthalten werden. Das Umgekehrte gilt ebenso: Monitoring-Daten der Wasserversorgungen sind eine wertvolle Ergänzung für die meist weniger umfangreichen Datensätze der kantonalen Behörde.

S. auch Antwort oben.

Massnahmen sollten jeweils fallspezifisch evaluiert werden. Wenn möglich sind zudem längerfristige Lösungen anzustreben, die auch die Herausforderungen aus dem Klimawandel berücksichtigen sollten. Ein Entscheidungstool besteht unseres Wissens nicht.

Dies trifft zu. Keine Lösung ist «gratis» zu haben. Derzeit laufen einige politisch Geschäfte, die diesen Aspekt aufgenommen haben.

Das NAQUA-Programm (Nationale Grundwasserbeobachtung) wird in jedem Fall weitergeführt. Das Programm der gemessenen Parameter wird im Jahreszyklus generell den Erfordernissen angepasst. In Bezug auf die PSM-Metaboliten ist ein gezielter Auswahlprozess gemeinsam mit den Kantonen im Aufbau.

Dies Situation muss mit den zuständigen kantonalen Behörden für Grundwasserschutz diskutiert werden.

Derzeit erarbeitet der SVGW eine Empfehlung zur Behandlung von Nutzungskonflikten in Schutzzonen, in der solche Fälle ebenfalls diskutiert werden sollen (Arbeitstitel: W1019).