Kaminfeger führen oft Kontroll- und Reinigungsarbeiten an gasbetriebenen Feuerungsanlagen aus.
Die Aus- und Weiterbildung von Kaminfegern tragen dazu bei, diese Anlagen betriebssicher zu erhalten sowie energetisch und lufthygienisch optimal zu betreiben. Das SVGW-Reglement G205 definiert die Anforderungen an Kaminfeger, die entsprechende Arbeiten an gasbetriebenen Feuerungsanlagen ausführen. Die Regelung betrifft Feuerungsanlagen, welche mit Erdgas, Biogas, Flüssiggas oder ähnlichen Gasen betrieben werden.