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Marktüberwachung

Marktüberwachung Gasgeräte

Im Auftrag des Bundes (SECO) überwacht der SVGW als Kontrollorgan den Markt für Gasgeräte.

Hersteller, Importeure, Händler und andere gewerbsmässige Anbieter von Gasgeräten haben insbesondere die Regeln des Produktesicherheitsgesetzes, der Produktesicherheits- sowie der Gasgeräteverordnung einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen gebührenpflichtige Vollzugsmassnahmen wie Verkaufsverbote und Rückrufaktionen.  

Im Bereich der standardisierten Gasgeräte bestimmt in der Hauptsache die europäische Gasgeräteverordnung die Rechtslage auf dem europäischen Binnenmarkt. Durch entsprechende Verweise in der schweizerischen Gasgeräteverordnung auf das europäische Pendant sind die Vorschriften grossmehrheitlich harmonisiert.  

Produktekontrollen erfolgen aufgrund von Ausstellungs-, Messe- und Geschäftslokalbesuchen sowie von Internet-, Presse- und Katalogrecherchen. Aber auch konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen.  

Mit den diversifizierten Stichprobenprogrammen leistet der SVGW als nationales Kontrollorgan einen Beitrag für ein gesetzeskonformes, sicheres Produkteangebot auf dem Schweizer Markt. Bei der Ausführung des Kontrollauftrages fungiert der SVGW in völliger Unabhängigkeit. Auch gegenüber den übrigen Bereichen des SVGW. Die Kontrollstelle des SVGW hat sich verpflichtet die Öffentlichen Interessen zu wahren und niemanden persönlich zu begünstigen. 

Gemeinsam mit den europäischen Marktüberwachungsbehörden, die auf Länderebene organisiert sind, werden auch europaweite Kontrollaktionen durchgeführt.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PsSG)

Dieses Gesetz regelt das gewerbliche und berufliche Inverkehrbringen von Produkten hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)

Diese Verordnung beinhaltet die Detail- und Vollzugsbestimmungen zum PrSG.

Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten (GaGV)

Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von standardisierten Gasgeräten basierend auf der europäischen Gasgeräteverordnung.

Europäische Gasgeräteverordnung

Auf dem europäischen Markt dürfen Gasgeräte nur bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (Gasgeräteverordnung) entsprechen.

Zuständigkeitsverordnung

Diese Verordnung regelt Zuständigkeiten und Finanzierung der Marktüberwachung.

 

Wir beraten Sie gerne

Edith Lang
Edith Lang

Fachspezialistin Produktesicherheit