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REGISTRIERENDie Schulung und Fortbildung von Installationskontrolleure und -Kontrolleurinnen, die Periodische Sicherheitskontrollen (PSK) an Gasinstallationen durchführen, spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit von Haustechnik- und Industrieanlagen.
Rechtliche Grundlage
Berechtigt für die Durchführung der Periodische Sicherheitskontrolle (PSK) sind Installationskontrolleure und Kontrolleurinnen mit einem Zertifikat mit der Bezeichnung «Kontrollberechtigte für periodische Sicherheitskontrollen an Erdgasapparaten und -installationen» gemäss SVGW Reglement GW104.
Das SVGW Reglement GW104 verlangt dafür als minimal Anforderung:
Gleichwertigkeiten siehe SVGW Reglement GW104.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Installationskontrolleure und -Kontrolleurinnen mit bestandenem SVGW- Richtlinienkurs «Installationskontrollen Erdgas», die aber am Kurs über «Inbetriebnahme und Gasgerätekontrolle» (frühere Bezeichnung «Reglagekurs») nicht teilgenommen haben und PSK durchführen oder durchführen wollen.
Ziel des Kurses
Erlernen aller praktischen Anforderungen zur sicheren Durchführung einer PSK inclusive Inbetriebnahme, Gasgerätekontrollen und der erforderlichen weiteren Massnahmen.
Zusätzlich ist es das Ziel, dass alle Teilnehmende in der Praxis erkennen, wo die persönlichen Grenzen liegen und wann Unterstützung benötigt und anfordert werden muss.
Methodik
Die Basis bilden die SVGW Richtlinie G1, die SVGW Empfehlungen G1007 und G1006, ab 2025 dann die Richtlinien G4 und G7, sowie das SVGW Reglement GW 104. Weiterhin werden ergänzend Schulungsmaterialien aus den Erfahrungen der Dozenten verwendet.
Durchführung:
Es werden dort reale Kontrollsituationen simuliert, um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln.
Dozenten
Versierte und erfahrene Installationskontrolleure des VIGW
Lehrmittel
Die Kursunterlagen und Dokumente, die während des Kurses erarbeitet werden, werden allen Teilnehmenden im Anschluss an den Kurs zur Verfügung gestellt.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Berechtigt nachträglich zur Ausstellung des Zertifikats mit der Bezeichnung «Kontrollberechtigter für periodische Sicherheitskontrollen an Erdgasapparaten und -Installationen» gemäss SVGW Reglement GW104 des SVGW.
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