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Personenzertifizierung GW102 gemäss Reglement - Installationsarbeiten ERDGAS

Erteilung der Installationsberechtigung an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Erdgas ausführen.

Die Aus- und Weiterbildung von Personen die Installationsarbeiten ausführen, helfen mit, Haustechnikanlagen für Erdgas betriebssicher zu erstellen und zu erhalten.

Das Reglement GW102 dient der Personen-Zertifizierungsstelle des SVGW als Grundlage für die Erteilung der Installationsberechtigung. Es definiert die Anforderungen an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Erdgas ausführen.

Das Zertifikat bescheinigt, dass der Inhaber über die angemessene Fachkundigkeit verfügt, um Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Erdgas ausführen zu können.

Für die Gasversorgungsunternehmen führt der SVGW ein Register mit Personen, die fachkundig und damit berechtigt sind, solche Arbeiten an Haustechnikanlagen für Erdgas auszuführen.

Anforderungen an den Antragssteller für den Erhalt eines Zertifikates

Erfolgreicher Abschluss eines Haustechnikberufes des sanitären Installationsgewerbes (eidg. Fähigkeitsausweis)

  • Vier Jahre Berufspraxis
  • Module aus der Weiterbildung im sanitären Installationsgewerbe
    – 
    Berufskunde Gas 1
    – Berufskunde Gas 2
    – Berufskunde Fachrechnen 1
    – Berufskunde Fachrechnen 2

oder

  • Abschluss SVGW-Richtlinienkurs Gas

oder

  • Diplom (höhere Fachprüfung) Meisterprüfung

oder

  • Abschluss höhere Fachschule Fachrichtung Sanitär, Sanitärtechniker HF

oder

  • Abschluss einer Fachhochschule, Fachrichtung Sanitär

Wenn Sie eine der oben aufgeführten Ausbildungen haben, können Sie sich für einen Eintrag bewerben.

Kopien der Abschlüsse müssen hochgeladen werden. Der Antrag wird sonst nicht bearbeitet.

Gültigkeitsdauer

Das Zertifikat ist während 5 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Für die Rezertifizierung werden Sie von uns vor Ablauf der Gültigkeitsdauer angeschrieben.

Einverständnis

Sie erteilen der Zertifizierungsstelle die Erlaubnis, bei den von Ihnen genannten Firmen und Instituten allenfalls weitere Auskünfte einzuholen und die notwendigen Daten in das Register aufzunehmen und zu publizieren, falls ein Zertifikat erteilt wird.

 

 

 

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