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Personenzertifizierung GW102 gemäss Reglement - Installationsarbeiten GAS

Erteilung der Installationsberechtigung an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Gas ausführen.

Die Aus- und Weiterbildung von Personen die Installationsarbeiten ausführen, helfen mit, Haustechnikanlagen für Gas betriebssicher zu erstellen und zu erhalten.

Das Reglement GW102 dient der Personen-Zertifizierungsstelle des SVGW als Grundlage für die Erteilung der Installationsberechtigung. Es definiert die Anforderungen an Personen, die Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Gas ausführen.

Das Zertifikat bescheinigt, dass der Inhaber über die angemessene Fachkundigkeit verfügt, um Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Gas ausführen zu können.

Für die Gasversorgungsunternehmen führt der SVGW ein Register mit Personen, die fachkundig und damit berechtigt sind, solche Arbeiten an Haustechnikanlagen für Gas auszuführen.

Anforderungen an den Antragssteller für den Erhalt eines Zertifikates

a) eidg. Fähigkeitszeugnis als Sanitärinstallateur und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sanitärbranche nach beendeter Grundbildung sowie zusätzlich ein Zertifikat des SVGW-Richtlinienkurses Gas

oder

b) Erfolgreicher Abschluss auf Sekundarstufe II und mindestens vier Jahre Berufspraxis in der Sanitärbranche nach beendeter Grundbildung sowie zusätzlich ein Zertifikat des SVGW-Richtlinienkurses Gas

 

Gleichwertige Weiterbildungen
Als gleichwertig werden folgende Abschlüsse angesehen:

- eidg. Diplom Sanitärmeister/in
- Diplom Gebäudetechniker /in mit Fachrichtung Sanitär
- Bachelor FH in Gebäudetechnik mit Fachrichtung Sanitär

- Einen erfolgreichen Abschluss der folgenden Ausbildungsmodule der beruflichen Weiterbildung gemäss Prüfungsordnungen und Wegleitungen für den eidg. Fachausweis bzw. das eidg. Diplom im sanitären Installationsgewerbe:
Berufskunde: Gas 1
Berufskunde: Gas 2
Projektieren 1
Berufskunde: Fachrechnen 1

 

Wenn Sie oben aufgeführte Anforderungen erfüllen, können Sie sich für einen Eintrag bewerben.

Kopien der Abschlüsse müssen hochgeladen werden. 

Gültigkeitsdauer

Das Zertifikat ist während 5 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Für die Rezertifizierung werden Sie von uns vor Ablauf der Gültigkeitsdauer angeschrieben.

Einverständnis

Sie erteilen der Zertifizierungsstelle die Erlaubnis, bei den von Ihnen genannten Firmen und Instituten allenfalls weitere Auskünfte einzuholen und die notwendigen Daten in das Register aufzunehmen und zu publizieren, falls ein Zertifikat erteilt wird.

 

 

 

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