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REGISTRIERENDieses Register richtet sich an alle Wasserfachleute, die nach der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis (SVGW-Richtlinie W12) als Spezialisten für die Selbstkontrolle durch die Anwendung des Tools AquaPilot zertifiziert werden wollen.
Der Eintrag im Register bescheinigt für eine bestimmte Dauer, dass der Zertifikat-Inhaber über die entsprechende Fachkundigkeit verfügt und bietet den Versorgern die Möglichkeit, einen qualifizierten Partner auszuwählen, der sie bei der Implementierung ihrer Selbstkontrollverfahren unterstützt.
Das SVGW-Reglement W101 legt, basierend auf der Richtlinie W12 und auf dem AquaPilot-IT-Tool, die Anforderungen und Verfahren für die Erlangung des Zertifikats fest.
Grundlegende Fachkenntnisse
Wer sich für die Selbstkontrolle nach W12-AquaPilot zertifizieren lassen möchte, muss über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen; namentlich muss er/sie:
- über praktische Erfahrung in der Trinkwasserversorgung verfügen (mindestens zwei
Jahre);
- den Kurs «Praktische Einführung in die W12» inklusive der Schulung zur Software
AquaPilot absolviert haben.
Ausarbeitung einer individuellen Arbeit zur Erlangung des Zertifikats
Zur Erlangung des Zertifikats ist die Erstellung einer individuellen Arbeit auf Basis der W12 und der AquaPilot-Plattform erforderlich.
Der Zweck der individuellen Arbeit besteht darin, den/die Kandidaten/-in für die Zertifizierung in eine reale Situation der Durchführung eines Selbstkontrollprozesses zu bringen, indem er/sie die zu bewertende Anlage eingibt, kritische Punkte bewertet (gemäss W12 mit dem AquaPilot-Tool), und schliesslich seine/ihre Entscheidungen dokumentiert und einen Bericht über die Wasserqualität erstellt.
Die Vorgaben zur Erstellung und Bewertung der individuellen Arbeit sind im SVGW-Reglement W101 festgelegt.
Die Zertifizierung wird erteilt, wenn die Mindestkriterien gemäss Reglement W101 für die ausgeführte individuelle Arbeit erfüllt sind.
Nebst dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Kopien von Diplomen oder Zeugnissen (Berufs- und/oder höhere Prüfung) oder anderen
gleichwertigen Dokumenten
- Berufliche Laufbahn (Grundausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung)
- Nachweis, dass der/die Kandidat/-in qualifiziert ist, die Infrastruktur zu nutzen, die er/sie
für seine/ihre Arbeit nutzen wird
Das ausgefüllte Antragsformular sowie alle Unterlagen und Kopien der Abschlüsse müssen hochgeladen werden. Der Antrag wird sonst nicht bearbeitet.
Das Zertifikat ist während 5 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Für die Rezertifizierung werden Sie von uns vor Ablauf der Gültigkeitsdauer angeschrieben.
Mit dem Hochladen des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bestätigen Sie, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie erteilen der Zertifizierungsstelle die Erlaubnis, allenfalls weitere Auskünfte einzuholen und die notwendigen Daten in das Register aufzunehmen und zu publizieren, falls ein Zertifikat erteilt wird.
Für die Zertifizierung wird eine Anmeldegebühr von CHF 250.- (exkl. MwSt.) erhoben. Für nachträgliche Änderungen des Eintrags im Zentralregister können weitere Gebühren erhoben werden. Die antragstellende Person hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sie die Zertifizierung nicht erreicht oder ihre Neuzertifizierung nicht akzeptiert wird.
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