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Als Lebensmittelbetrieb ist der Wasserversorger für die Qualität seines Trinkwassers verantwortlich und muss im Rahmen der Selbstkontrolle belegen, dass er die Gefahren für sein Trinkwasser kennt und beherrscht. Der SVGW hat seinen Mitgliedern bisher zwei zertifizierbare Modelle der Qualitätssicherung angeboten: das WQS für einfache Versorgungen und das BQM für Querverbundunternehmen. Neu bildet die Branchenleitlinie für Gute Verfahrenspraxis (SVGW W12) die Zertifizierungsgrundlage. Entsprechend stellt der SVGW neu W12-Zertifikate aus.
Heute reicht es nicht mehr aus, dass der Brunnenmeister seine Arbeit recht macht, er muss dies auch dokumentieren. Dazu unterhalten die Wasserversorgungen ein Qualitätssicherungssystem. Während ein System zur Dokumentation der Selbstkontrolle für jede Wasserversorgung vorgeschrieben ist, ist die Zertifizierung eines solchen Qualitätssicherungssystems freiwillig. Das SVGW-Zertifikat gilt als Bescheinigung, dass die Wasserversorgung nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben wird.
Ein Qualitätssicherungssystem braucht zum Zeitpunkt der Zertifizierung noch nicht «perfekt» zu sein, aber die verbleibenden Schwachstellen dürfen für das Trinkwasser keine unmittelbare Gefahr darstellen und sind in nützlicher Frist zu beheben. Risikomanagement ist für Lebensmittelbetriebe eine Daueraufgabe.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine umfassende QS-Dokumentation auf Basis der Branchenleitlinie für Gute Verfahrenspraxis (SVGW W12).
Der Nutzen der Zertifizierung liegt in der fachlichen Unterstützung durch den SVGW bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des QS-Systems und der Professionalisierung des Betriebs. Bei den wiederkehrenden Audits werden mit den Verantwortlichen Verbesserungsmöglichkeiten besprochen, die bisher übersehen wurden oder noch nicht realisiert werden konnten. Eine unabhängige Zertifizierung durch den SVGW zeigt dem Bezüger, dass seine Wasserversorgung das Thema Qualität und Risikomanagement ernst nimmt und sich kontinuierlich verbessern will.
Seit die GVP-Branchenleitlinie für Gute Verfahrenspraxis (SVGW W12) neue Vollzugsgrundlage des Lebensmittelrechts für Wasserversorgungen ist, zertifiziert der SVGW QS-Systeme, die auf dieser Systematik basieren – auch ehemalige WQS-Systeme, die anhand der W12 weiterentwickelt wurden (hier löst das GVP-Zertifikat das WQS-Zertifikat ab).
Das Branchen-Qualitätsmanagementsystem (BQM) wird seit Einführung der GVP-Leitlinien nicht mehr für die Neuzertifizierung angeboten. Das BQM eignete sich insbesondere für Querverbundunternehmen, die ihre Sparten Gas, Wasser und Strom nach gleichem Muster einer detaillierten Risikoanalyse unterziehen und dokumentieren wollten. Pro Sparte konnten die Werke die zu zertifizierenden Themen selbst festlegen - nebst Qualität und Versorgungssicherheit u.a. auch Arbeitssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Jedoch wird neu für die Zertifizierung von BQM-Systemen auch die W12 als Grundlage vorausgesetzt. Sie tritt anstelle der BQM-Themen «Qualität» und «Versorgungssicherheit».
Seit 1998 haben gut 50 Wasserversorgungen aus der Schweiz und Liechtenstein ihr Qualitätssicherungssystem durch den SVGW zertifizieren lassen.
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